Umwelt
Umweltfreundliche und sparsame Häuser ab 2021 in Europa Pflicht
Durch die Wichtigkeit der Debatte über die klimatische Erwärmung und hinsichtlich der großen Verantwortung des Wohnraumes diesbezüglich war es zu erwarten: Europa zwingt die Häuser zum Energiesparen ab 2021.
Ein Jahr der Verhandlungen. Man brauchte nicht mehr als acht europäische Institutionen, die sich versammelten und einigten über ein Abkommen zum Finden eines Modus vivendi zum Thema der Verbesserung der Energieeffizienz für europäische Bauwerke. Man muss sagen, dass es dringend notwendig war, ein Abkommen zwischen den verschiedenen Akteuren zu erarbeiten. Heute ist der Wohnraum immer noch verantwortlich für fast 40% der gesamten Treibhausgasemissionen auf dem alten Kontinent. Um ein Beispiel zu geben, beginnen die Behörden mit der Anwendung dieser Regeln in ihren eigenen Gebäuden ab Januar 2019, d.h. zwei Jahre bevor es für alle gilt. Trotz einer Maßnahme, die für einige als sehr ehrgeizig gilt, hat die europäische Entscheidung einen großen Teil der europäischen Immobilien ausgelassen. Die Verpflichtung betrifft nämlich nur die Neubauten und nicht die existierenden Häuser, es sei denn, diese müssen das durchführen, was von Brüssel als „schwerwiegende Renovierungsarbeiten“ bezeichnet wird.
http://www.europeanvoice.com/article/imported/new-buildings-will-have-to-meet-tough-standards/66442.aspx
Belgien unterstützt endlich das Elektroauto
Im Gegensatz zu unseren französischen Nachbarn, die einige heftige Maßnahmen zur Entwicklung des Elektroautos unternommen haben, hat Belgien bis heute nur kleine Maßnahmen zur Unterstützung dieser alternativen Entwicklung getroffen, aber man entwickelt sich weiter...
Heute profitiert das Elektroauto von einer wahren steuerlichen Unterstützung, die sicher zur Beschleunigung seiner Entwicklung beitragen wird, sowohl bei Privatleuten als auch bei Unternehmen. Für Privatleute sieht der Plan, den der Ministerrat im November verabschiedet hat, die Gewährung einer Steuersenkung von 30% des Kaufwertes des Elektroautos vor, mit einer maximalen Senkung von 8.990 Euro. Der Plan lässt nicht aus, das eine Infrastruktur für das Nachladen der Fahrzeug vonnöten ist. Somit wird eine Steuersenkung auch in Höhe von 40% möglich bei einer Investition in eine Stromladestation im Freien, die der Öffentlichkeit zugänglich ist. Die Maßnahme des Bundesstaates wird außerdem die Einführung von Elektroautos in Unternehmen durch ein System fördern, das die Nutzung der Stromladestationen fördert. Hier handelt es sich um ein Absetzen der Investition in Höhe von 21,5% und um ein gewisses Maß betreffend die Abschreibung der Investition. Diese kann über zwei Jahre erfolgen. Außerdem profitieren die Fahrzeuge von einer Absetzbarkeit in Höhe von 120%.
http://www.clerfayt.info/index.php?option=com_content&view=article&id=401:nouvelles-mesures-eco-fiscales-pour-les-transports-et-lhabitat&catid=64:perso&Itemid=9